
MIT NRW gegen noch mehr Überregulierung zum Leid der Unternehmen - Lieferkettenrichtlinie darf so nicht kommen!
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion NRW (MIT) positioniert sich eindeutig gegen noch mehr bürokratischen Aufwand für Unternehmerinnen und Unternehmer. Der geplanten EU-Lieferkettenrichtlinie erteilt sie deshalb eine klare Absage und warnt vor den Folgen noch größerer bürokratischer Last für Unternehmen.
„Die Planungen für eine europäische Lieferkettenrichtlinie laufen vollkommen entgegen den Interessen von Unternehmerinnen und Unternehmern und sind wettbewerbsschädigend. Wer diese Ideen ernsthaft weiterverfolgt, hat immer noch nicht verstanden, dass den Unternehmen bei dieser Flut an Regulierung langsam aber sicher die Luft zum Atmen ausgeht. Mehr denn je brauchen wir endlich weniger Regulierung statt immer nur noch mehr!“, so Angela Erwin, Vorsitzende der MIT NRW.
Besonders aus der Sicht kleiner und mittelständischer Unternehmen hält die MIT die Vorschläge für vollkommen wirtschaftsfremd und praxisuntauglich. „Jeder Tag, an dem Unternehmerinnen und Unternehmer in Europa noch mehr Regeln erfüllen und sich mit bürokratischen Hürden auseinandersetzen müssen, anstatt ihren eigentlichen Job zu machen, schwächt unseren Wirtschaftsstandort enorm. So verlieren unsere Unternehmen in einer ohnehin herausfordernden Zeit immer mehr Produktivität und werden im internationalen Vergleich vollkommen abgehangen. Die Folge wird noch mehr Abwanderungen aus Deutschland sein. Das können wir uns schlichtweg nicht leisten.“, so die Düsseldorfer Wirtschaftspolitikerin.
Die MIT NRW fordert deshalb die Bundesregierung auf, nun dringend zu handeln. „Die Ampel muss endlich zeigen, dass ihr etwas an deutscher Wirtschaft liegt. Es muss Schluss sein mit dem Wegducken. Vielmehr muss jetzt mit Hochdruck für die Interessen unserer Unternehmen Einfluss auf das Trilogverfahren genommen werden und eine rechtssichere und ausgewogene Ausgestaltung der Richtlinie erreicht werden. Und auch in Deutschland muss die Ampel ihre Hausaufgaben machen. Es bedarf deshalb auch einer Nachschärfung und Besserung beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.“, konstatiert Erwin.