Subventionierung von Streiks mit Steuergeld beenden
Hendrik Wüst, Landesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschafsvereinigung (MIT) der CDU Nordrhein-Westfalen:
„Der GDL-Streik lenkt - unabhängig von allen grundsätzlichen Fragen des Streikrechts und der Arbeitnehmerrechte - den Blick auf eine fast schon absurde Besonderheit: Die Auszahlung von Streikgeldern unterliegt weder der Einkommensteuer noch stellt es sozialversicherungspflichtiges Einkommen dar.“
Damit subventionieren die Steuerzahler und die Solidarkassen den Streik.
Dass diese Regelung die Streikkassen schont, ist nicht zu rechtfertigen. Das Einkommensteuerrecht sollte dahingehend präzisiert werden, dass künftig auch Streikgeld zu versteuern sein sollte, so die Forderung des MIT-Vorsitzenden.
Im aktuellen Fall des GdL-Streiks bekommen streikende Lokführer 700,00 Euro in der angekündigten Streikwoche und zwar netto am Fiskus vorbei.
Wüst: „Man kann kann Arbeitnehmern nicht erklären, dass ihr Einkommen komplett steuerpflichtig ist, wenn man nicht auch beim Streikgeld mit gleichem Maß misst.“